Seit dem 5. Mai bis zum 5. August 2025 kann sich jeder Bürger sowie Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes Altmark in einer Stellungnahme äußern. Für die Landwirtschaft bedeutet das, Augenmerk auf die Planung zu legen hinsichtlich ausgewiesener Vorang- und/oder Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft, Natur und Landschaft und Hochwasserschutz.
1. Entwurf zum Regionalen Entwicklungsplan Altmark vorgelegt
