16.05.2017

Dass unsere Weidehalter ein wirtschaftliches Problem mit dem Wolf haben, sollte mittlerweile bekannt sein. Auch bekannt ist, das Menschen im ländlichen Raum langsam anfangen ihre Verhaltensweisen auf Grund der Vorkommnisse des Wolfes zu ändern, viele sich in ihrer Lebensqualität eingeschränkt sehen, den Wald meiden und mehr als sonst ihre Kinder im Blick haben.

Aus diesem Grund schrieben die Kreisverbände Jerichower Land und Stendal einen Brief an die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie mit folgendem Inhalt als Fragen deklariert:

  1. Wie viele Wölfe verträgt unser Land?
  2. Hat unsere Landesregierung den Willen die Anzahl der geduldeten Wölfe in Sachsen Anhalt auf ein gesellschaftlich vertretbares Maß zu begrenzen?
  3. Ab wann gefährdet ein Wolf die öffentliche Sicherheit?
  4. Wie sicher sind unsere Menschen?
  5. Wie wird die Vergrämung in Sachsen Anhalt vollzogen?
  6. Besteht der politische Wille Haushaltsmittel für Rissentschädigungen entsprechend des sich in Zukunft tatsächlich entwickelten Bestandes aufzustocken?
  7. Mit welcher Begründung wird ein staatlicher Ausgleich für die notwendigen Arbeitsleistungen bei der Prävention gegen Wolfsübergriffe auf Nutztiere abgelehnt?

Die klar strukturierten und formulierten Anfragen sind leider sehr oberflächlich und unstrukturiert beantwortet worden. Auszüge aus dem Antwortschreiben:

„ Es existiert keine Methode zur objektiven Ermittlung einer Zahl von Wölfen, die ein Land verkraftet. Das ist abhängig vom Grad der Aufklärung über den Wolf, die Verteilung und Prävention….“

„Die Kriterien zur Beurteilung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation basieren auf Fakten,…“  Genannt worden sind die Fakten nicht.

Wölfe sind sehr mobile Tiere… Ihre Ansiedlungen liegen in der vom Menschen geprägten Kulturlandschaft. Daher sind sie genauso an Menschen gewöhnt wie zB Schalentiere und Vogelarten…..

Anmerkung : nur das Vogelarten nicht beißen

„ Übergriffe werden zum großen Teil auf tollwütige Wölfe zurückgeführt. In den anderen Fällen durch Anfütterung an den Menschen gewöhnt oder durch menschliche Verhaltensweisen provoziert.“

„ Als Resümee kommt die „ NINA –Studie“ zum Ergebnis, dass Wölfe in Bezug auf ihre Größe und ihr räuberisches Potenzial zu den am wenigsten gefährlichen Tieren gehören“

Zu der Vergrämungsfrage wurde wie folgt geantwortet:

„ Schon stromführende Litzen einer Weideumzäunung können als Vergrämungs-maßnahme gelten, da die Stromschläge entsprechende Wirkung entfalten. Außerdem können passive Maßnahmen über optische oder geruchliche Negativreize sehr wirksam sein.“

Konkrete Pläne wie mit sogenannten Problemwölfen umgegangen wird ist nicht dargestellt worden.

Zur Thematik Entschädigung wird erörtert, dass der Landwirt den Anforderungen des Tierschutzgesetztes gerecht werden muss.

„ Verstöße gegen diese Anforderungen können im Rahmen der Cross-Compliance-Vorschriften sanktioniert werden.“    

Unser Kreisverband hat daraufhin eine Pressekonferenz ein beraumt um die mehr als unbefriedigenden Antworten öffentlich zu machen. Für die Betroffenen, die 2-3 mal in der Nacht ihre Herden kontrollieren , weil der Wolf schon Kälber oder Schafe gerissen hat und die Hunde ständig anschlagen ist der Antwortbrief ein Schlag ins Gesicht .

Über den deutschen Bauernverband ist durch Generalsekretär Krüskens ein Schreiben an den Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens versendet worden. Darin wird die Unverhältnismäßigkeit der CC Sanktionen dargestellt und formuliert, dass es dringend erforderlich ist, auf EU Ebene beim Katalog der CC-Verpflichtungen die Herausnahme der Anforderungen an die Haltung von Tieren, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, bezüglich ihrer Schutzvorrichtungen herauszunehmen und ausschließlich dem Fachrecht zu überlassen.