Am 3.11.2020 bekam der Kreisbauernverband die Zustellungsurkunde zum Planfeststellungsverfahren Wiederanbindung eines Havel-Altarms im Maßnahmenkomplex 5. Vorhabensträger ist der NABU Deutschland.
Unsere Stellungnahmen und die darin befindlichen Einwendungen gingen am 19. 12. 2017 dazu beim Landesverwaltungsamt ein. Danach erhielten wir die Möglichkeit diese Einwendungen mündlich vorzutragen.
Der Weg war steinig aber machbar.
Alle Einwendungen, die durch betroffene Landwirte und dem Verband eingebracht worden sind, wurden beachtet. Vor allem Wegeabsenkungen, Zuwegungen, Durchlässe und die geplante Auengehölzinitialisierung auf privatem Grund mussten umgeplant werden.
Insbesondere die Anpflanzung von Auengehölzen auf Flächen, die nicht Eigentum des NABU sind, wurden von den Landwirten und dem Verband kritisiert und als Enteignung angesehen. Diese Planungsmaßnahme ist komplett ausgesetzt worden, zu Recht und zum glücklichen Ausgang der Flächenbesitzer.
Es lohnt sich Stellungnahmen zu verfassen und sich gegen die Vielzahl der NABU Projekte zu wehren, wenn privater Grund und private Rechte negiert werden.
Ein Dank an die Landwirte vor Ort und Herrn RA Edgar Grund für die gute Unterstützung und Beratung.