21.02.2023

In diesem Jahr hat mich das Betreuungsforstamt westliche Altmark in Klötze zur Waldbrandschutzberatung eingeladen. Dafür bin ich sehr dankbar, denn die Auswertungen der Altmarkkreise Stendal und Salzwedel sowie dem Elb-Havel Winkel haben gezeigt, das es wichtig ist, die Koordination unter den Forstämtern, den Leitstellen der Landkreise und auch den Land- und Forstwirten als einen  wichtigen Aspekt in der Bekämpfung von Bränden zu betrachten. Alleine in den Forstrevieren Klietz und Havelberg gab es 13 Brände.

Ein weiteres Thema war die geänderte Waldbrandschutzverordnung. Diese verpflichtete Landwirte bisher während der Waldbrandwarnstufen 4 und 5 auf Getreidefeldern in geringerem Abstand als 30 m zu Wald, den Anschnitt des Getreides neben dem Wald zu beginnen und unmittelbar danach einen 5 m breiten durchgepflügten Pflugstreifen anzulegen.
Die Bestimmung wurde jüngst novelliert. Die Verpflichtung zum Pflügen wurde aufgehoben und durch die Verpflichtung des Anlegens eines 5 m breiten Wundstreifens ersetzt. Der
Landwirt hat nun ein Wahlrecht, welches Gerät er zum Anlegen des Wundstreifens einsetzt.
Neu hinzugekommen ist die Verpflichtung, bei der Strohernte und der ersten Stoppelbearbeitung einen Wundstreifen anlegen zu müssen, wenn zu diesem Zeitpunkt die
Waldbrandwarnstufen 4 oder 5 gelten.

Die hohe Gefahr von Waldbränden wurde auch mit Teilnehmern der Deutschen Bahn besprochen, es entstehen zumeist Brände durch Funkenbildung an den Bremsen. Abhilfe können auch hier Wundstreifen sein und die technische Überwachung der Bremsanlagen von sogenannten “ Heißläufern“.

Auf Grund der geringer werdenden Niederschläge in unserem Bereich und der Erhöhung der Sonnenstunden und heißen Tage ist ab April schon Vorsicht geboten und ein umsichtiges Verhalten in Bezug auf die Verursachung von Bränden gegeben. Ein Brand bedeutet immer Verluste in vielerlei Hinsicht. Seien Sie wachsam.

 

Kerstin Ramminger