06.03.2018

Christian Wiese von der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Stendal hielt gestern einen Vortrag zur Umsetzung der neuen Düngeverordnung vor unserer Mitgliedschaft. Er begann mit der Stoffstrombilanz und klärte über den Trugschluss auf, dass nur wenige Landwirte diese Bilanz erstellen müssen.

Ab 2018 gilt

  •  für Betriebe mit > 50GV/ Betrieb oder > 30 ha / LN und Tierbesatzdichte von > 2,5 GV
  •  für alle tierhaltenden Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen  Betrieben aufnehmen
  •  Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten und mit einem viehhaltenden  Betrieb ( Pkt.1 oder2 ) in einem funktionalen Zusammenhang stehen, wenn  dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr aus diesem Betrieb oder sonst außerhalb des Betriebes anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird 

ab 2023 gilt

  • für Betriebe mit > 50 GV/ Betrieb oder 20 ha LN
  • für alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben  aufnehmen

 

Die Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen stellt folgende wesentlichen Veränderungen zur alten Düngeverordnung.

 

  •  die Regelung zur Bedarfsermittlung für N und P ist bundeseinheitlich
  •  Verlängerung der Sperrfristen
  •  Einschränkung der Düngung im Herbst
  •  Absenkung der N-Bilanz auf 50 kg/ha ab 2018
  •  Regelung zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückstände
  •  Ermächtigung für weitergehende Regelungen bei belasteten Wasserkörpern
  • Aktualisierung der Aufzeichnungspflicht

 

Die Düngebedarfsermittlung ist ein Kernstück der DüVo. Hier sind bundeseinheitlich, verbindliche Vorgaben zur Berechnung und für einzubeziehende Faktoren vorgegeben. Die Sollwertmethode für Stickstoff ist eingeführt und in der Regel soll entzugsorientiert P gedüngt werden.

Es besteht Aufzeichnungspflicht, bei fehlerhafter Erstellung oder Überschreitung des ermittelten Bedarfes besteht der Bußgeldtatbestand.

Daraus folgt : vor jeder Ausbringung von N oder P muss pro Schlag oder Wirtschaftseinheit für Acker – oder Grünland der Bedarf schriftlich ermittelt nicht überschritten werden.

Ein hoher bürokratischer Aufwand der den Landwirten aufgedrückt wird.