Das Wissenschaftsmagazin des Bundesinstitutes für Risikobewertung hat in seiner 2. Jahresausgabe das Thema Pflanzenschutzmittel in den Focus gesetzt. Als unabhängiges Institut ist es verantwortlich für Risikobewertungen und Risikokommunikation. Sachlich und wissenschaflich wird hier für den Verbraucherschutz eingetreten – auch in Bezug auf Pflanzenschutzmittel.
Ein gesellschaftliches Reizthema, bei dem gegensätzliche Meinungen aufeinanderprallen – so die Vicepräsidentin des BfR.
Im Bericht des BfR ist zu lesen: Viele Menschen fürchten sich vor „Chemie“ im Essen… Diese Einstellung wird durch eine mitunter unausgewogene Berichterstattung in den Medien gefördert. So erregte im Jahr 2016 die Meldung die Gemüter, dass der PSM -Wirkstoff Glyphosat in den 14 meistverkauften Biersorten nachgewiesen wurde. Doch der Gehalt war so gering, dass man jeden Tag 1.000 Liter Bier trinken müsste, um eine gesundheitlich bedenkliche Wirkstoffmenge aufzunehmen“
Hiermit wird die Öffentlichkeit verunsichert, da Fakten meist aussen vor bleiben.
Wie werden PSM genehmigt und zugelassen? Das BfR schreibt dazu: Das BfR prüft, wie ein Wirkstoff aufgenommen und verstoffwechselt wird und welche toxischen (giftigen) Wirkungen auftreten können. Berücksichtigt wird auch, ob eine Substanz genetische Veränderungen hervorruft, ob sie krebserregend ist oder die Erbinformation schädigt. Ein PSM Wirkstoff wird nur genehmigt, und ein PSM nur zugelassen, wenn bei bestimmungsmäßigem Gebrauch kein Gesundheitsrisiko zu erwarten ist.“
Es werden EU einheitliche Grenzwerte mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegt, die eingehalten werden müssen. Das heisst, es können Rückstände von PSM toleriert werden, die weit unterhalb einer schädlichen Dosis liegen. Die Grenze legt der sogenannte Rückstandshöchstgehalt eines Wirkstoffes und seiner Abbauprodukte fest.
Das BfR dazu: Beim Ermitteln der Grenzwerte wird ein Sicherheitsabstand berücksichtigt. Eine Dosis, die im Tier einen Effekt erzeugt, wird bei der Übertragung auf einen Menschen um den Faktor 10 verringert und dann nochmal um den Faktor 10, um die unterschiedlichen Empfindlichkeiten verschiedener Personen zu berücksichtigen.
Der ADI-Wert ( die zulässige tägliche Aufnahmemenge) gibt jene Menge eines Wirkstoffes an, die lebenslang täglich aufgenommen werden kann, ohne das mit gesundheitliche Schäden zu rechnen ist.
Um hochwertige Lebensmittel sicher zustellen wird folgender Weg eingeschlagen. Das BfR nimmt die Risikobewertung vor, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Risikomanagment und die Festlegung der Anwendungsgebiete sowie die Überwachung des Einsatzes der PSM. Ebenso bewertet das BVL die Wirksamkeit auf Grund der Bewertung des Julius Kühn Institutes und die Umweltverträglichkeit auf Grund der Bewertung des Umweltbundesamtes. Es legt auch fest, wie,wo und von wem es angewendet werden darf.
Pflanzenschutzmittel sind also kein Anlass zur Sorge, wenn sie bestimmungsgemäß angewendet werden.
In der Landwirtschaft können seit Jahren nur unveränderte PSM-Wirkstoffe ausgebracht werden, obwohl seit 2016 rund 20 % mehr Zulassungen erfolgten. Die Folge ist eine Resistenz und führt zu immer größeren Lücken beim Schutz vieler Kulturen.
Laut BfR Artikel: Jedes Jahr werden rund 20.000 Lebensmittelproben von Pestiziden durch 19 Untersuchungsämter untersucht. “ Insgesamt wurden im Jahr 2019 in etwa 40 % der Lebenmittelproben keine PSM – Rückstände festgestellt, in knapp 60% fanden sich tolerierbare Rückstände unterhalb der Höchstgehaltgrenze und in 2 % wurde dies überschritten. Das bedeute aber nicht, dass bereits ein gesundheitliches Risiko besteht. In der Regel werden erst bei sehr viel höheren Konzentrationen gesundheitlich bedeutsame Grenzwerte erreicht.“
Fachlicher und wissenschaftlicher müssen Berichterstattungen werden, um keine Ängste in der Bevölkerung zu schüren. So streng wie die EU ihre Bestimmungen auslegt und gesetzlich geregelt hat, läuft es nicht ausserhalb dieser Grenzen.
Unsere Lebensmittel sind sicher.
Geben wir unserer Landwirtschaft die Möglichkeit ihre Kulturen vor Schaden zu bewahren und Krankheiten und Schädlinge zu bekämpfen. Auf Grund ihrer Ausbildung und der erteilten zertifizierten Sachkunde im Pflanzenschutz wissen die Landwirte genau wie mit den Mitteln umgegangen werden muss. Dieses Vertrauen können Sie ihnen geben.
Kerstin Ramminger