27.10.2017

Seit dem 4. Oktober 2017 liegt in den Gemeinden und im Landesverwaltungsamt Halle der Entwurf zur NATURA 2000 Verordnung zur Einsicht aus.

Der Kreisbauernverband Stendal ist mit der Materie schon seit knapp 2 Jahren beschäftigt. Es gab vor Ort Termine mit betroffenen Betrieben aus der Landwirtschaft und dem Landesverwaltungsamt in Garz, Rehberg und Fischbeck.

Die Verordnung bringt für viele Betriebe Einschränkungen in ihrer Produktion sowie ihrer wirtschaftlichen Lage mit sich.

Milchviehbetriebe, dessen Flächen zu 100 % und geringfügig weniger in den FFH und Vogelschutzgebieten liegen, sind auf Grund der Einschränkungen in der Düngewirtschaft sowie dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Nutzung ihrer Flächen durch Weidegänge oder Schnittmaßnahmen gegenüber ihren Mitbewerbern massiv im Nachteil.

Das Landesverwaltungsamt bietet an, den Betrieben, die eine hohe Belastung durch die Verordnung hinnehmen müssten, Verträge zu schließen, in denen Änderungen der Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Dafür müssen die betroffenen Betriebe schnellstens ihre Betroffenheit beim Landesverwaltungsamt anzeigen.

Besondere Betroffenheiten liegen im Landkreis Stendal an den Flüssen Elbe und Havel, die hier ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe leben schon lange mit Einschränkungen, um auch ihren Teil zum Naturschutz beizutragen. Jetzt erfolgt mit der Landesverordnung ein noch strenger geregeltes Regime, das auch die Angler, Jäger und vor allem die umzusetzende Behörde aufmerksam werden lässt.

Am Mittwoch, den 25.10.2017 erfolgte aus diesem Grunde nochmals eine Veranstaltung zu NATURA 2000. Organisiert durch den Landkreis Stendal, der das Landesverwaltungsamt bat, die Details der Verordnung klar darzustellen.

Nach der Veranstaltung ist festzustellen, dass der Personenkreis der sich nicht ständig mit solchen Verordnungen auseinandersetzt viel Zeit und Kraft aufnehmen muss, um alle Schutzbestimmungen in den verschiedensten Bereichen wie: Allgemeine Schutzbestimmungen, Schutzbestimmungen für Landwirtschaft, Forst, Jagd und Gewässerunterhaltung so für sich mitzunehmen und auch zu verstehen. Viele Anfragen gingen an die Normer zur Handhabung und Betrachtung der Verordnung.

Es besteht noch viel Redebedarf. Aber die Zeit ist begrenzt. Zum 4. Dezember sollten die Stellungnahmen von Betroffenen und Eigentümern auf dem Tisch des Landesverwaltungsamtes liegen.

Der Kreisbauernverband hat seine Mitglieder zum 3. November eingeladen, um Step by Step die gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen im Einzelnen durchzugehen.

Wir hoffen auf rege Beteiligung.