05.11.2017

Rechtsanwalt Edgar Grund hat auf Bitten des Kreisbauernverbandes eine Mitgliederberatung am 3. November zumThema:“ NATURA 2000- Stellungnahmen“ in Stendal durchgeführt.Um die Verordnung richtig lesen zu können, gab er eine Einweisung zur Vorgehensweise und dem Umgang im ONLINE – Verfahren.

Die unterschiedlich geltenden Schutzzwecke und ihre Bedeutung für die landwirtschaftlichen Betriebe im Einzelnen wurde dabei diskutiert und erklärt.

Gerade die gebietsbezogenen Schutzzwecke müssen sich die Landwirte genau anschauen und ihre Betroffenheiten in der Stellungnahme klar zum Ausdruck bringen. In der Milchviehproduktion wiegen die Nachteile der NATURA – Verordnung weitaus schlimmer als zB in der Mutterkuhhaltung, da die Qualität der Weidegräser bei geringerer Düngung eine gute Milchproduktion dann nicht mehr zulässt.

Aber auch die Schutzbestimmungen bei der Gewässerpflege und Jagd könnten die Landwirte tangieren. Hier speziell bei der Vergrämung von Gänsen zur Sicherstellung der Pflanzen auf den Äckern.

Eine genaue Betrachtung von Schnittzeitpunkten, Weidehaltung mit Sperrfristen oder Lagerung von Futtermitteln auf LRT Gebieten müssen individuell aus Sicht der Betriebe betrachtet werden.

Keine einfache aber sehr wichtige Sache.

Der Kreisbauernverband bietet Hilfe bei der Stellungnahme an. Melden Sie sich bei uns.