19.09.2022

Johann Meierhöfer vom Deutschen Bauernverband hat es in seinem Artikel „Auf der Suche nach dem Passierschein A 38“ auf den Punkt gebracht. Er schreibt:“ Ältere Semester erinnern sich sicherlich noch an die wundervolle Szene in Asterix erobert Rom, in der die beiden Protagonisten auf der Suche nach besagtem Formular beinahe verrückt werden. Liest man die einzelnen Regelungen des Entwurfes zur Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Substainable Use Regulation,SUR) durch, gewinnt man den Eindruck, dass diese Szene durch die EU Kommission zum Vorbild genommen wurde. 

Wenn dieser bürokratische Wahnsinn Gestalt annehmen sollte, erwartet die Landwirte ein Horrorszenarium bis zum Einsatz von Mitteln, um ihre Pflanzen, die zur Ernährungssicherheit angebaut werden, zu schützen.

Nach dem bisherigen Entwurf läuft es dann so ab:

Bevor die Spritze vom Hof fahren kann, muss der Landwirt erst belegen, dass er einen langen Katalog von (bisher 16) möglichen Alternativen geprüft und wenn möglich umgesetzt hat.

Hat er die einzelnen Optionen nicht umgesetzt, muss er erklären, warum diese Anwendung nicht möglich ist.

Einmal im Jahr muss sich der Landwirt einen unabhängigen Berater kommen lassen, der ihm erklärt, dass chemisch-synthetischer Pflanzenschutz erst dann zur Anwendung kommen darf, wenn sonst nichts hilft. (Unsere Landwirte sind gut ausgebildete Personen, die neben der Ausbildung aller 3 Jahre an einer Schulung zur Sachkundenachweis zum Pflanzenschutz teilnehmen).

Wer bezahlt diesen Berater – diese Frage bleibt ungeklärt aber für uns recht naheliegend.

Wo kommt dieser unabhängige Berater her? Die zuständige Behörde registriert diesen Berater erst, wenn er“ frei von Interessenkonflikten ist und sich nicht in einer Situation befindet, die direkt oder indirekt seine Fähigkeit zur unparteiischen Wahrnehmung seiner beruflichen Pflichten beeinträchtigt“.

Viel Spaß beim Suchen!!!!!

Auch auf die Mitgliedsstaaten kommt einiges zu.

Für jede Fruchtart soll ein spezifischer Handlungsleitfaden erstellt werden, der aufführt, was alles zu erfolgen hat, bis eine PSM Behandlung durchgeführt werden kann.

Gibt es mehrere Klimazonen im Land, müssen mehrere Handlungsleitfäden erarbeitet werden, die der Kommission vorgelegt, von ihr kontrolliert und genehmigt werden.

Erinnert mich ein bissel an die Mainzelmännchen mit dem Buch in der Hand und der Frage welches Blümchen denn nun gegossen werden darf.

Dann steht zur Planung der Kommission, dass zentrale Register für Technik. Außer der Handspritze soll alles digital erfasst und selbst Änderungen des Halters bei Verkauf innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden.

Datensammelwut und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Menschen, die immer weniger Zeit für den Anbau ihrer Kulturen nutzen können. Der praktische Vorteil davon liegt im schwarzen Loch. Denn ein behördlich zertifizierter Anwender mit einer behördlich zugelassenen Feldspritze ein behördlich abgesegnetes PS Mittel nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes ausbringt, ist es doch unerheblich wem diese Maschine gehört!?

Unserer Gesellschaft wird suggeriert, auch politisch, das Pflanzenschutzmittel und deren Einsatz mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sind. Diese Mittel durchlaufen einen sehr langen Prozess – bis zu 10 Jahren- bis sie eine Zulassung zur Ausbringung erhalten.

Traut man seinen Zulassungsbehörden nicht, dann muss man diese ins Boot nehmen und Zulassungsverfahren ändern, flächendeckende Monitoring- Programme durchführen, um die Auswirkung von Wirkstoffkombinationen in der Natur zu erforschen.

Die Kommission traut den eigenen Fachbehörden nicht, verweigert eine fundierte Folgenabschätzung und schießt mit einer Verbotsorgie den Einsatz von PSM um 50 Prozent nach unten – ohne eine weitere Folgenabschätzung für die Landwirtschaft und die Ernährung.

Fazit:  Ich bin gespannt, auf die wirksamen Alternativen zu den jetzigen Mitteln.

Natürlich ist es erstrebenswert PSM einzuschränken und deutsche Landwirte gehen da mit gutem Beispiel voran. Nicht nur weil PSM unendlich teuer sind, sondern bewusst die gute fachliche Praxis angewendet wird, um der Pflanze zu helfen, ohne die Umwelt zu zerstören. Der Boden ist das höchste Gut, das ein Landwirt besitzt und weiter geben möchte an die nächste Generation, vielleicht aus der eigenen Familie.

3,5 Millionen Hektar wären in Deutschland von diesem Irrsinn betroffen, Milchviehhalter in Landschaftsschutz- und NATURA 2000 Gebieten dürften ihre Futtergrundlage verlieren und Rapsanbau wird unmöglich werden.

Klingt wie eine Zwangsökologisierung, aber wer macht die mit?

Kerstin Ramminger