07.04.2020

Der Deutsche Bauernverband hat es innerhalb von 8 Tagen geschafft, die Einreise für ausländische Saisonkräfte zu ermöglichen . Im Zusammenspiel von Verband, Ministerium des Inneren und Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft sind folgende wichtige Mitteilungen erarbeitet worden.

Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes:

06.04.2020
Portal für Anmeldung von Saisonarbeitern gestartet
Betriebe müssen Mitarbeiter anmeldenDer Deutsche Bauernverband hat ab sofort die Webseite https://saisonarbeit2020.bauernverband.de freigeschaltet. Auf dieser Seite müssen die Betriebe die konkreten Einreisedaten ihrer Saisonarbeiter aus Osteuropa anmelden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen. Diese Daten werden an die Bundespolizei weitergeleitet, so dass die Einreise erfolgen kann. Die Webseite wurde nach den Vorgaben der Ministerien und der Bundespolizei erstellt.Vor der Anmeldung müssen die landwirtschaftlichen Betriebe selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Eine Zuteilung von Seiten des Deutschen Bauernverbandes ist nicht vorgesehen; das Portal übernimmt lediglich die Anmeldung und Weitergabe der Informationen an die Bundesbehörden. Weitere Unterstützung erhalten die Betriebe auch von den Landesbauernverbänden. Entscheidend ist, dass die mit dem Robert Koch-Institut abgestimmten Vorgaben des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums eingehalten werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehören unter anderem ein Gesundheitscheck der Mitarbeiter bei ihrer Einreise und eine faktische Quarantäne in den ersten 14 Tagen des Aufenthaltes. 

 

FAQ zur Anmeldung SaisonAK 6.4.2020 (3) Hinweise_Anforderungen_Anmeldeverfahren_ für SaisonAK (1) konzeptpapier-saisonarbeiter.pdf;jsessionid=CFD5EFAF9C951D0E15C537D810D8188B.1_cid295

konzeptpapier-saisonarbeiter.pdf;jsessionid=CFD5EFAF9C951D0E15C537D810D8188B.1_cid295

Hinweise_Anforderungen_Anmeldeverfahren_ für SaisonAK (1)

Ich bitte zu beachten, dass

  • die eingestellten Unterlagen laufend aktualisiert werden
  • die im Portal hinterlegten Informationsschreiben an die Saisonkräfte vor Anmeldung übermittelt werden müssen
  • mit behördlichen Kontrollen zu den Anforderungen zu rechnen ist