20.07.2018

Das Jahr 2018 hat es in sich. Nach einem verregneten Frühjahr, bei dem die Bauernschaft nassen Feldern und nicht aufgegangener Saat gegenüberstand, folgten sehr regenarme Monate. Partielle gab es Gewitterschauer aber ein ausgiebiger Landregen blieb aus.

Die Folgen sind teilweise verheerend. Tierhaltende Betriebe stehen vor der großen Aufgabe die Winterfutterversorgung für ihre Tiere vorzuhalten, was beim Ausfall des 2. Schnittes auf dem Grünland sowie den mehr als bescheidenen Maisbeständen bis hin zu hohen Vertrocknungserscheinungen ein sehr guten Management verlangt.

Hinzu kommen durch die massive Trockenheit ausgelöste Brände die hunderte von Hektaren bestellte Ackerfläche den Garaus machten.

Solche Bedingungen schweißen die Landwirte aber auch wieder zusammen, da gibt es Hilfe bei der Bekämpfung von Bränden oder auch die Abgabe von eigenen Strohreserven an Landwirte die vom Brand betroffen sind.

Das Land hat angekündigt, Hilfen für durch Trockenheit geschädigter landwirtschaftlicher Betriebe auf Bundes- und EU Ebene zu prüfen.

Um belastbare Erntemengenergebnisse zur besseren Entscheidungsfindung an das MULE zu liefern, hat der Landesverband seine Ernteabfragen in diesem Jahr vorgezogen.

Erkennbar ist, dass bei allen Kulturen Abstriche gemacht werden müssen und vor allem der Mais und die Grünlandschnitte verheerend abschneiden.

Mit einem offenen Brief hat sich der Landesverband an den Ministerpräsidenten Dr. Haseloff, an die Ministerin Prof. Dr. Dalbert und an den Minister André Schröder gewandt und die Dringlichkeit für verschiedene Hilfsmaßnahmen aufgezeigt.

Unter anderem fordert der Verband, das Ausrufen des Notstandes durch die Landesregierung und Aktivitäten, dass der Einbezug von Dürre als Zustand der höheren Gewalt auf EU Ebene vollzogen wird.

Die 18 Punkte Forderung beinhaltet eine Reihe von Möglichkeiten.

Eine finanzielle Hilfe für die Landwirte wäre das Vorziehen der Betriebsprämienauszahlung aus der ersten Säule zum Oktober 2018, so könnten Pachten und Außenstände beglichen werden.

Eine schnelle Regelung wäre auch im Fall der ersatzlosen Streichung des Wassercents möglich, wenn gewollt.

Pachtanpassungen, zinslose Stundungen oder Ausschreibungsstopps für den Verkauf von Flächen der BVVG und Landgesellschaft, Nutzung der Zwischenfrüchte als Futter und die Einführung einer steuerlichen Risikorücklage sind einige Punkte des Forderungspapieres.