17.02.2022

Seit mehr als einem Jahr versuchen die in der Garbe wirtschaftenden Landwirte einen Kompromiss mit dem Landesamt für Hochwasserschutz, dem ALFF, der Kommune vor Ort und den Bürgermeistern zu finden, um die Deichverteidigungswege nutzen zu dürfen, um an Ihre Flächen zu gelangen.

Zur Geschichte und den Umständen:

Im Bereich der Polder Wrechow, Garbe und Schnackenburger Werder wurde zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Alandschlauch bis in den Biesebereich (Rückstau bis Osterburg in Abhängigkeit vom Elbepegel) zur Abschottung der Elbe ein Absperrbauwerk zwischen Wrechow und Garbe im Alandbereich errichtet.

Im Rahmen dieser Hochwasserschutz-Maßnahmen wurde der Elbdeich von der Deichüberfahrt „zum Kälberwerder“ bis zum linken Alanddeich in Stresow auf einer neuen Trasse gebaut – dies erfolgte ca. 1980. Durch diese Deichverlegung im Rahmen des Hochwasserschutzes wurde das vorhandene öffentliche Wegenetz von der Deichtrasse zerschnitten, einige Flurstücke wurden geteilt und einige Flurstücke gelten als gefangene Flurstücke – bedeutet – nicht erreichbar über ein Wegenetz.

Nach dem Bau konnten die deichbegleitenden Plattenwege ohne jede Einschränkung genutzt werden, da eine andere Möglichkeit zur Anfahrt an die Flurstücke auf Grund des Deichbaus ausgeschlossen, beschnitten bzw. nicht eingeplant worden waren.

Flächenbewirtschafter und Eigentümer durften mit Zustimmung der Wasserwirtschaftsdirektion Magdeburg den Plattenweg ohne Einschränkungen nutzen, da ihr Wegesystem zerstört wurde.

Folglich sind die Probleme bei der Benutzung der Deichverteidigungswege nach deren Letzten Ausbaumaßnahmen ursächlich dadurch entstanden, dass die öffentliche Anbindung der Flurstücke nach der Deich-Einmessung (einschließlich Deichschutzstreifen) durch den Verursacher vollkommen unberücksichtigt geblieben worden sind.

Zu damaliger Zeit, ist den Landwirten eine Nutzung gestattet worden.

Auf Grund von Missverständnissen und einer Vielzahl an Kontrollen bis hin zur Untersagung der Befahrung eskalierte die Situation. Eine Regelung musste her.

Es wurde eine Vereinbarung zur Mitbenutzung der Deichverteidigungswege vom LHW erstellt, dass wir gemeinsam mit den Landwirten in dieser Form nicht akzeptieren konnten.

In der letzten Woche trafen sich die Beteiligten in Wanzer und nach einer Diskussionsrunde einigte man sich auf einen guten Kompromiss.

Die Vereinbarung wird teilweise geändert und die Landwirte sowie Tierärzte oder Lohnunternehmen, die im Auftrag der Betriebe die Flächen betreten müssen, können die Deichverteidigungswege ohne Sanktionen erwarten zu müssen, befahren.

Wir hoffen, dass die ausgehandelte Vereinbarung der Praxis stand hält und keine weiteren Strafen wegen der Befahrung dieser Wege verhängt werden, nur weil die Landwirte ihre Flächen bewirtschaften wollen aber die Wege dahin nicht mehr existieren.

Kerstin Ramminger