Die Natur schützen und trotzdem weiter die Ackerflächen und das Grünland bewirtschaften. Das dies machbar ist, beweisen uns die Landwirte die schon sehr lange in Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten, Flora und Fauna Habitaten und Vogelschutzgebieten ihre Flächen bearbeiten. Unter bestimmten Bedingungen sind verschiedene Tätigkeiten zu bestimmten Zeiten verboten, um Vogelnester zu schützen oder den Tieren Unterschlupf zu gewähren oder die Flächen länger anzustauen, um Insekten und anderen Tieren die Möglichkeit zu geben, sich zu vermehren.
Änderung oder Auslassen von Mahdterminen, geringere Düngergaben auf den Flächen, die Minimierung von Pflanzenschutzmitteln oder die Bewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind probate Mittel für die oben genannten Naturschutzziele.
Für die dadurch geringeren Erträge auf Grün- und Ackerland werden die Landwirte vor Ort entschädigt, gleich ob sie konventionell oder ökologisch ausgerichtet sind.
Das ist die Crux am Insektenschutzprogramm und der dazugehörigen Pflanzenschutzverordnung, in vielen Schutzgebieten und an breiten Streifen von Gewässern wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten und somit fällt die Entschädigungsleistung weg die Ertragsminderungen auffangen sollte.
Im Landkreis Stendal gibt es eine Gebietskulisse von 108.167 Hektar geschützter Fläche, teilweise überlappen sich die einzelnen Schutzgebiete.
Die Gesamtfläche von Ackerland und Grünland beträgt 148.904 Hektar, davon sind ein Drittel unter Schutz gestellte Gebiete, wenn man die Überlappungen herausrechnet.
Wir Landwirte stehen zum Insektenschutz, wir brauchen Insekten als Bestäuber. Dennoch benötigen wir eine Chance verantwortungsvoll unsere Pflanzenbestände vor Schädlingen zu bewahren. Pflanzenschutzmittel unterliegen einem Zulassungsprozess, indem klar festgelegt ist, ob diese Mittel bienengefährlich sind oder wie groß der Abstand zum nächsten Gewässer sein muss. Dafür müssen keine Gesetze erlassen und den Landwirten die Entschädigung für Ertragseinbußen genommen werden.
Jeder Landwirt, der mit Pflanzenschutzmitteln umgeht, muss turnusmäßig eine Schulung zur Sachkunde Pflanzenschutz durchführen und erhält ein Zertifikat.
Was wird aus der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in unserem Landkreis, hier herrscht eine hohe Betroffenheit in Schutzgebieten am Aland, in Seehausen und auch Bismark?
Insektenschutz und Naturschutz ja – aber ohne Ausgleich sind die landwirtschaftlichen Betriebe gefährdet.
Gemeinsam den Weg gehen – miteinander. Dafür gibt es viele Beispiele in unserem Landkreis bei unseren Landwirten.