17.01.2020

Jeder Landwirt erhält während seiner Ausbildungszeit eine umfangreiche praktische und theoretische Bildung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Dieses Wissen ist notwendig, um sich selbst zu schützen und zu wissen wie eine Anwendung vollzogen wird, um die Pflanze von Schädlingen oder Pilzen zu befreien. Es gibt eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, die einzuhalten sind und die der Landwirt kennen muss.

Seit einigen Jahren ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass unter anderem auch Landwirte, die mit Pflanzenschutzmitteln umgehen einen Sachkundelehrgang im Abstand von jeweils 3 Jahren zu absolvieren haben. Dort werden sie geschult, über die neuesten Regelungen auch praxistauglich über Schädlinge, dessen Auftreten und deren Behandlung informiert.

Solch eine Fortbildungsmaßnahme führt der Bauernverband Sachsen-Anhalt durch und wird hier von den Kreisverbänden unterstützt. Dieser Lehrgang muss von der LLG, Dezernat Pflanzenschutz als Fortbildungsveranstaltung anerkannt werden.

In Iden fand am 14.01.2020 solch eine Veranstaltung statt. 125 Landwirte nahmen an der Sachkunde teil, da sie nach 3 Jahren nun wieder geschult werden müssen. Vier Referenten informierten die Teilnehmer zu folgenden Themen.

  1.  Grundlagen und praktische Umsetzung des Pflanzenschutzrechtes
  2.  Integrierter Pflanzenschutz- Möglichkeiten und Grenzen in der Praxis
  3.  Überwachung und Beurteilung von Pflanzenschutzmaßnahmen
  4.  Arbeitssicherheit beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Nach Abschluss der Schulung erhielt jeder Teilnehmende ein Zertifikat und kann sich dann mit der dazugehörenden beantragten Chipkarte ausweisen an der Veranstaltung teilgenommen zu haben.