Entschädigung von Fraßschäden durch Zugvögel wie Kraniche und Wildgänse auf landwirtschaftlichen Flächen.
Die starke Zunahme von Fraßschäden durch Wildvögel wie Kraniche und Wildgänse und der hohe Anteil des Verbleibes der Vögel im Winter in unseren Breiten führen dazu, dass ganze Flächen sukzessive abgegrast werden und Bestände verloren gehen.
Landwirte in den Niederungen von Flüssen und Seen zahlen bis zum heutigen Zeitpunkt einen hohen Betrag / Hektar eigenständig aus ihren persönlichen Mitteln, um den Naturschutz im Bereich der Rastvögel und Zugvögel zu erhalten. Dies summiert sich auf hunderttausende in einigen Betrieben.
Im Zuge der Veränderung des Verhaltens von Zugvögeln und des Vorort Verbleibens, bringt das die betroffenen Landwirte an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, diesen Teil für den Naturschutz selbst zu tragen.
Eine Vergrämung an sich, ändert nichts an der Tatsache, dass die Vögel die Ackerbestände vertilgen, denn weite Flüge unternehmen diese Tiere auf Grund von Energiereserven nicht. Sie landen auf den nächstgelegenen Flächen und fressen dort weiter. Jede Vergrämung bringt auch mit sich, dass die Zugvögel einem höheren Energieverbrauch durch das Auffliegen ausgesetzt sind und somit noch mehr Futter benötigen.
Eine Festsetzung von Gebieten, in denen ein Ausgleich gezahlt wird, ist ebenso nicht zielführend, da sich die Zugvögel stetig in einem größeren Bereich aufhalten, die Flächen von Jahr zu Jahr wechseln und auch unter dem Winterzeitraum von Fläche zu Fläche ziehen.
Der Tourismus in diesen Bereichen partizipiert enorm von der durch die Landwirte aufgebrachten Möglichkeit, dass sich Kraniche und Gänse in bestimmten Bereichen aufhalten.
Mit Vogelwanderungen und Vogelbesichtigungen geführt von NABU und BUND, die dadurch finanziell gestärkt werden, ist das ein wichtiges Touristisches High light, dass durch Landwirte finanziert wird.
Es ist hinreichend bekannt, dass die Zugvögel bereits seit vielen Jahren auf den Flächen im Landkreis Stendal rasten. Allerdings nimmt die Anzahl der Vögel von Jahr zu Jahr zu. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe hier vor Ort haben den arktischen Wildvögeln seit jeher Rastplätze und eine Nahrungsgrundlage freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ohne dies jemals anerkannt oder honoriert zu bekommen. Mittlerweile steigen die Schadenssummen ins Unermessliche.
Es ist nicht mehr tragbar, dass Landwirte keinen Ausgleich für ihren aus naturschutzfachlicher Sicht hohen Einsatz zum Überleben von Zugvögeln erhalten.
Das teure Vogelfutter muss von der Gesellschaft mitgetragen werden und kann nicht mehr nur auf den Schultern der Landwirte, die in den Niederungen von Flüssen angesiedelt sind, lasten.
Wir fordern einen Ausgleich für die Kosten der Nachsaat auf den Flächen, die in den jeweiligen Winterperioden vom Zugvogelfraß betroffen sind.
Diese Forderungen stehen seit Jahren im Fokus. Briefwechsel mit den Ministerien haben uns nicht weitergebracht. Berichterstattungen in den Medien ebenso wenig – hier ist bisher Aussitzen angesagt.
Kerstin Ramminger