Die nicht enden wollende Geschichte um den Hochwasserschutz rund um Wahrenberg und dem Alandgebiet hat mal wieder zu einem Gespräch geführt, welches stattfand, um die Landwirtschaft zu überzeugen, dass alles gut ist.
Ist es nicht und das haben wir als Verband seit 2014 immer wieder kundgetan – leider ohne Gehör der zuständigen Stelle im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Worum geht es: Das Ministerium, dem das Landesamt für Hochwasserschutz unterstellt ist, möchte im Rahmen des Hochwasserschutzes Naturschutzmaßnahmen im großen Stil im Bereich Wahrenberg verwirklichen.
Dazu möchten sie die großflächigste Überflutung der vorhandenen Flächen ausweisen, mit Flutrinnen auch noch hinterlegen und Auenwälder anlegen. Dies alles auf landwirtschaftlicher Fläche, die so wissen wir aus dem Elb-Havel-Gebiet über kurz oder lang je nach Wasserstand auf den Flächen, nicht mehr so genutzt werden kann wie bisher und Einbußen gerade in der Milchproduktion einher gehen werden.
In diesem Gespräch wurden durch uns und VGM Kloth die umfangreiche Teilnahme von NGO´s zum vorherigen Gespräch sehr kritisch bewertet – diese werden Nutznießer der Maßnahmen sein, nicht die Landwirtschaft. Die Akzeptanz sinkt dadurch enorm in der Region.
Der Kreisbauernverband Stendal sowie Herr Kloth sprechen sich seit Jahren für eine Poldervariante aus, um die Flächen nutzbar zu erhalten. Dies ist in der Planung überhaupt nicht mehr vorgesehen, da nicht praktikabel – so der Planer.
Wir bestehen dazu auf eine detaillierte Vorstellung des WARUM NICHT!!!
Eine umfassende Voruntersuchung zum Abflussgeschehen/Wassermanagement in der Region, in einem Modellierungsmodell der verschiedenen Maßnahmen wurde als notwendig erachtet.
Der Kreisbauernverband forderte die Vertreter des MWU auf, nur den reinen Hochwasserschutz zu betreiben und nicht den Schutz vor Hochwasser wieder mit Naturschutz zu vereinen. Somit würden keine größeren Konflikte auf den Grünlandflächen entstehen. Ausgenommen bei starkem Hochwasser.
Diese Variante soll im Prüfverfahren eingebracht werden.
Für eventuelle Entschädigungen ist die Anpassung der Rechtsgrundlage bei Betroffenheiten durch Deichrückverlegungen wohl schon in Bearbeitung.
Die Zeitplanung bis zur Realisierung des Projektes kann sich bis zu 20 Jahren erstrecken.
Ihre Kerstin Ramminger
