Am 25. November fand der 1. Teil der Abwägungen zum Regionalen Entwicklungsplan Altmark 2027 statt. Jeder konnte dazu Stellungnahmen zum 1. Entwurf abgeben, die nun in die Anhörung kommen. Wir als Kreisverband Stendal, die Landwirte selber sowie die Bodeneigentümer gaben Stellungnahmen hinsichtlich eines geplanten Großtrappengebietes im Umfeld von Schönhausen ab.
Unsere Argumente waren unter anderem: Die hohen Bodenpunkte in dieser Region, die eigentlich zur Ernährung der Bevölkerung beitragen sollten.
Die Befürchtung, das dieses Gebiet vom Vorranggebiet Natur und Landschaft ein Schutzgebiet für Trappen werden könnte und somit eine extensive Grünlandbewirtschaftung als Folge davon steht.
Das Eigentum als Folge daraus an Wert verlieren wird.
Die Betriebe mit Milchproduktion die Qualität ihres Futters aus dem Grünland bei extensiver Nutzung nicht halten können und somit Verluste einfahren.
Politische Arbeit eines Verbandes besteht oft daraus, viele überzeugende Gespräche zu führen, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Unsere Argumente wurden erhört und auf der Regionalversammlung in der Abwägung beachtet.
Aus einem Antrag ein Vorranggebiet Natur und Landschaft im Trübengraben zu etablieren, ist am Ende der ersten Abwägung ein Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft geworden.
Ein Erfolg für alle Beteiligten und ein Dank an unsere Unterstützer.
Wir sind nicht gegen Naturschutz, jedoch ist im Elb-Havel-Winkel fast keine Fläche mehr vorhanden, die nicht über einen Schutzstatus verfügt. Das führt zu wirtschaftlichen finanziellen Verlusten, zu Einschränkungen in der Bewirtschaftung und manchmal auch zum Aufgeben eines Betriebes.
Landwirtschaftliche Betriebe gehören zum Motor jedes ländlichen Raumes, sind sie verschwunden, fehlen nicht nur Arbeitsplätze! Nur vom Naturschutz kann diese Region nicht leben!
Zumal diese Kulturlandschaft geprägt wurde von den Landwirten – Sie sind diejenigen, die den Raum für viele Arten geschaffen haben und auch erhalten.
Ihre Kerstin Ramminger
