Seit dem 5. Mai bis zum 5. August 2025 kann sich jeder Bürger sowie Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes Altmark in einer Stellungnahme äußern.
Für die Landwirtschaft bedeutet das, Augenmerk auf die Planung zu legen hinsichtlich ausgewiesener Vorang- und/oder Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft, Natur und Landschaft und Hochwasserschutz. In der interaktiven Karte kann eingesehen werden, welche Gebiete für die einzelnen Planungen vorgesehen sind. Gibt es Anregungen oder Betroffenenheiten dazu, kann dies in einer Stellungnahme mit guten Argumenten geäußert werden.
In einem regionalen Planungsentwurf werden alle Belange eines Gebietes aufgeführt, Änderungen zu vorherigen Planungen vorgenommen und auf die Entwicklung eines Gebietes Wert gelegt.
Für die Landwirte bedeutet dies, sich mit der interaktiven Karte auseinander zu setzen und zu schauen, welche Flächen werden vorrangig verändert und welche Vor- oder Nachteile entstehen dadurch für den Landnutzer, für die Bewirtschaftung der Flächen und deren Bewirtschaftbarkeit in den nächsten Jahren.
Dabei spielt die Erweiterung von Flächen für den Naturschutz oder Schaffung von Korridoren für ökologische Verbundsysteme eine große Rolle im Kontext der Landwirtschaft. Wie kann sich die Landwirtschaft dann weiterentwickeln oder auch nicht. Welche Prozesse können wir gut begleiten und welche eher nicht. Haben wir gemeinsame Ziele oder können wir Akzeptanz üben.
Jeder sollte sich mit diesem Planentwurf auseinander setzen und hinterfragen, was geht und was hindert uns in der Entwicklung!
Kerstin Ramminger